Steuerbescheidprüfungen
Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung vor Finanzbehörden
Mandanteninteressen nachdrücklich vertreten
Wenn Steuererklärung und Steuerbescheid voneinander abweichen, ist Anlass für eine intensive, sachkundige Prüfung durch einen Steuerberater gegeben. In unserer Praxis erleben wir häufig, dass den Finanzbehörden selbst Fehler unterlaufen. Bei der Komplexität des heutigen Steuerrechts und der Steuerrechtsprechung ist dies auch nicht verwunderlich. Allerdings sollen Fehler, die die Behörden zu vertreten haben, nicht Ihr Nachteil sein. Darum setzen wir bei der Kanzlei Veith ∙ Duis uns für Sie ein und verhelfen Ihnen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu Ihrem Recht.
Konsequent auf Mandantenseite
Sobald Ihr Steuerbescheid ergangen ist, prüfen wir den Bescheid gewissenhaft und kompetent. Durch unser zertifiziertes Fristenkontrollsystem behalten wir die für Sie wichtigen Termine zuverlässig im Auge. Sollte sich der Bescheid als nicht korrekt erweisen, leiten wir alle rechtlichen Schritte ein, die erforderlich sind, um unsere Rechtsauffassung durchzusetzen. Letztes Mittel ist die Vertretung Ihrer Interessen bei einem Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzgerichten. Während des gesamten Verfahrens verfolgen wir beharrlich unsere Ziele und setzen uns intensiv für Ihre Belange ein.
Leistungsspektrum Steuerbescheide und Vertretung
Im Zusammenhang mit Steuerbescheiden übernehmen wir für Sie folgende Arbeiten:
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Vertretung vor Finanzbehörden und –gerichten
- Einsprüche und Klagen
Haben Sie Rückfragen?
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell weiter – hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht oder nutzen unsere telefonische Erstberatung.