Selbstanzeige
Mit professioneller Hilfe den Schaden begrenzen
Steuern zu hinterziehen, ist ein Fehler – allerdings einer, der sich oft wieder gut machen lässt. Und zwar mit einer Selbstanzeige. Hierbei dürfen Sie sich allerdings keine weiteren Fehler erlauben. Ihre Selbstanzeige muss vollständig und richtig sein – im ersten Anlauf. Nachträgliche Korrekturen sind nicht erlaubt und wer Fehler macht, wird für die Steuerhinterziehung bestraft. Bei der Kanzlei Veith ∙ Duis raten wir dazu, eine Selbstanzeige nur in Begleitung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts in Erwägung zu ziehen. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern unterstützen wir Sie dabei gern.
Die richtige Strategie zur strafbefreienden Wirkung
Sie sollten die wichtigsten Eckdaten der Steuerhinterziehung bereithalten. In der Beratung stellen wir dann sicher, dass Ihre Selbstanzeige wirksam ist. Wegen der vielen Fallstricke, die das deutsche Steuerrecht bereithält, ist eine sorgfältige Prüfung und Aufbereitung des Sachverhaltes erforderlich. Als Fachleute können wir so sicherstellen, dass Sie Ihre Steuerhinterziehung tatsächlich wieder gut machen können.
Leistungsspektrum Selbstanzeige
Wir unterstützen Ihre Selbstanzeige mit folgenden Leistungen:
- Situationsanalyse
- Ermittlung der zu erwartenden Nachzahlung
- Formulierung der Selbstanzeige
- Begleitung des Mandanten im Rahmen der Selbstanzeige
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Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell weiter – hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht oder nutzen unsere telefonische Erstberatung.