Gastronomie
Gastlichkeit lukrativ gestalten
In der Gastronomie dreht sich alles um den Gast und seine Wünsche. Bei der Kanzlei Veith ∙ Duis stellen wir Sie, den Gastronomen, mit Ihren speziellen Anforderungen in den Mittelpunkt unserer Arbeit. So unterschiedlich die verschiedenen Gastronomie-Betriebe auch sein mögen, in der Regel sind es zwei Themenfelder, die besonderes Augenmerk verlangen: die Lohnabrechnung und das Bargeldgeschäft.
Personalabrechnung und Kassenführung
In Gaststätten und Hotels ist die Arbeit in den Abend- und Nachstunden, an Wochenenden und Feiertagen gang und gäbe. Diese Arbeitszeiten stellen für die Beschäftigten eine besondere Belastung dar. Um dies abzumildern, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten für steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge zum Arbeitslohn geschaffen. Diesen zusätzlichen Anreizen für das Personal steht das Erfordernis der richtigen Abwicklung, der Einhaltung von Dokumentationspflichten und korrekten steuerlichen Behandlung gegenüber. Hinzu kommt der weit verbreitete Einsatz von Saisonkräften, der ebenfalls den rechtlichen Vorgaben entsprechend behandelt werden muss. Die korrekte Lohnabrechnung ist eine enorme Aufgabe für die Verantwortlichen in der Gastronomie. Dabei unterstützen wir Sie gern – kompetent, erfahren und zuverlässig.
Wegen des branchenüblichen Bargeldgeschäfts stellt die Finanzverwaltung an Gastronomiebetriebe besondere Anforderungen hinsichtlich Kassenführung und Buchhaltung. Dies äußert sich auch in der höheren Prüfungsdichte. Eine Betriebsprüfung kann bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen. Wird die Kasse bei der Betriebsprüfung verworfen, schätzt die Finanzverwaltung Umsätze und Gewinne hinzu. In diesem Fall erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Gegenkalkulation als Basis für die Gespräche mit der Finanzverwaltung. Besser ist allerdings, Ihre Kassenführung ist steuerrechtlich einwandfrei. Und dabei unterstützen wir Sie mit unserer ganzen Branchen-Kompetenz.
Leistungsspektrum Gastronomie
Wir unterstützen Ihren Gastronomiebetrieb mit folgenden Leistungen:
- Beratung zur ordnungsgemäßen Kassenführung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Unterstützung bei der Sofortmeldepflicht
- Dokumentation der Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeiten (Mindestlohn)
- Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung
- Steuererklärungen, Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung
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