Wirtschaftsprüfung
Vertrauen schaffen
Wir übernehmen in der Kanzlei Veith ∙ Duis gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Jahresabschlussprüfungen. Gründe für die freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses können in einer geplanten Unternehmenstransaktion liegen, z. B. im Rahmen der Kaufpreisermittlung. Sie können aber auch dann sinnvoll sein, wenn es darum geht Gläubiger von der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens zu überzeugen.
Jahresabschlussprüfungen sind aber auch gesetzlich vorgeschrieben, wenn Ihr Unternehmen gewisse Größenmerkmale überschreitet, oder auch bei bestimmten Rechtsvorgängen, wie Spaltungen oder Sachgründungen. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen können nur von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden, die dazu nach einer externen Qualitätskontrolle zugelassen worden sind. Wir gehören zu diesen Kanzleien.
Freiwillige Prüfung im Rahmen von Kreditvergaben
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“ Auch wenn Friedrich Schiller hier eine andere Art von Verbindung im Sinn hatte: Gerade Finanzpartner folgen seinem Rat bei der Genehmigung von Krediten. Die freiwillige Prüfung Ihres Jahresabschlusses durch unseren Wirtschaftsprüfer kann hier helfen, Vertrauen zu schaffen und Kreditinstitute von der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu überzeugen. Mit unserer Leistung unterstützen wir Sie dabei.
Leistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers
Zu unseren Leistungen im Aufgabenfeld Wirtschaftsprüfung zählen:
- Gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
- Sonderprüfungen, z. B. bei Spaltungen oder Sachgründungen
- Gutachten zur Preisermittlung/zur Kalkulation
- Unternehmensbewertungen einschließlich Untersuchungen bei Unternehmenstransaktionen (financial and tax due diligence)
- MaBV-Prüfungen (Makler- und Bauträgerverordnung)
- Schiedsgutachten
Haben Sie Rückfragen?
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell weiter – hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht oder nutzen unsere telefonische Erstberatung.